ab 11. Jahrgangsstufe: grundsätzlich keine Fahrkarte.
Familienbelastungsgrenze 395,00 €.
Auf Antrag bis 31.10.2010 beim zuständigen Landratsamt werden die Kosten ab 396,00 ersetzt.
Beziehen die Eltern für 3 Kinder Kindergeld (Nachweis – Kontoauszug – vom August) erhält der Schüler der 11. Jahrgangsstufe nach Antrag eine Fahrkarte.