Fahrkosten

ab 11. Jahrgangsstufe: grundsätzlich keine Fahrkarte.

Familienbelastungsgrenze 395,00 €.

Auf Antrag bis 31.10.2010 beim zuständigen Landratsamt werden die Kosten ab 396,00 ersetzt.

Beziehen die Eltern für 3 Kinder Kindergeld (Nachweis – Kontoauszug – vom August) erhält der Schüler der 11. Jahrgangsstufe nach Antrag eine Fahrkarte.

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Kein Schulgeld

Es wird kein Schulgeld erhoben. Kostenfreiheit des Schulweges besteht bis zur 10. Klasse.
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