Grundlage ist die Schulordnung für zweijährige Fachschulen (FSO):
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem gastgewerblichen Beruf als Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Hotelfachmann/Hotelkauffrau, Fachmann/-frau für Systemgastronomie oder als Hauswirtschafter/in und mindestens ein Jahr berufliche Tätigkeit im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in verwandten Berufszweigen oder
mindestens sieben Jahre einschlägige Praxis im Hotel- und Gaststättengewerbe.