Lernmittel und Ausbildungsförderung

Soweit Schulbücher für die Fachoberschule amtlich zugelassen sind, besteht Lernmittelfreiheit.

Soweit die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine finanzielle Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich. Auskünfte dazu erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung, zum Beispiel bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt.
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