Soweit Schulbücher für die Fachoberschule amtlich zugelassen sind, besteht
Lernmittelfreiheit.
Soweit die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine finanzielle Förderung gemäß
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich. Auskünfte dazu erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung, zum Beispiel bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt.